Firmengründung in den USA

Ihre Vorteile

Schnelle unbürokratische Gründung

Ein Vorteil ist die schnelle und unbürokratische Gründung einer LLC. Während sich die Gründung einer GmbH oft über Monate hinziehen kann, ist eine Corporation schon innerhalb von 72 Stunden, in dringenden Sonderfällen sogar innerhalb von 24 Stunden möglich.

Diskretion & Anonymität

In den US-amerikanischen Gesellschaftsrecht-Jurisdiktionen, wird (unternehmerische) Freiheit traditionell sehr groß geschrieben – und dazu gehört auch das Recht auf Anonymität. In einigen US-Bundesstaaten (z.B. im Bundesstaat Delaware) bestehen weder die Verpflichtung, als Gründer einer Gesellschaft, als Mitglied des Aufsichtsrats (Director) noch als Eigentümer (Aktionär) namentlich in Erscheinung zu treten. Das Firmenregister von Delaware enthält zum Beispiel grundsätzlich keine Angaben zu Aktionären von Corporations oder Members von LLC`s. Weiterhin ist es zulässig, dass eine einzige Person die Funktion des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie der Aktionäre des Unternehmens ausübt.

Rechtliche Akzeptanz

Seit dem deutsch-amerikanischen Freundschaftsabkommen aus dem Jahr 1954 werden US-Gesellschaften in Deutschland als uneingeschränkt rechtsfähig anerkannt.

Niedriges Stammkapital

Die Gründung einer US- Gesellschaft ist in den meisten Fällen - verglichen mit der Gründung und Eintragung einer europäischen GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR - erheblich preiswerter und zeitsparender. Bei der US-Gesellschaft ist weder der Nachweis, noch die tatsächliche Einzahlung des Stammkapitals Voraussetzung zur Eintragung der Gesellschaft in das US-amerikanische Handelsregister

Kein Informationsaustausch

Die USA nehmen nicht am internationalen Informationsaustausch nach OECD CRS teil. Das US-Equivalent FACTA umfasst Konten von US-Gesellschaften nicht, deren Anteile von Ausländern gehalten werden.

Haftungsbegrenzung

Im Insolvenzfall haftet lediglich die Corporation, wie bei der deutschen GmbH, und nicht die Aktionäre (Shareholder) mit ihrem Vermögen. Zu beachten ist aber die Möglichkeit der Durchgriffshaftung. Ansonsten wird mit einer Corporation das Privatvermögen der Aktionäre geschützt.

Steuervorteile

In den USA beträgt die Körperschaftssteuer (Federal Taxation) für aktive Gesellschaften nur 21 Prozent. Eine interessante Besonderheit der Gesellschaftsbesteuerung bildet die Limited Liability Company (LLC). Gewinne, die in einer LLC anfallen, können auf Grundlage der US-Steuergesetze nach Wahl der Gesellschafter als Körperschaftsgewinne oder als persönliche Gewinne der Gesellschafter versteuert werden. Sofern es sich bei diesen Gesellschaftern nicht um natürliche und/oder juristische Personen der USA handelt.

Unternehmerischer Neustart

Die Corp. oder LLC kann auch nach einer Insolvenz gegründet werden und ermöglicht so eine gute Ausgangslage für einen geschäftlichen Neustart. Aber auch Existenzgründer profitieren von dem unternehmerfreundlichen US-amerikanischen Gesellschaftsrecht.

Bundesstaaten

Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Unternehmen in allen 50 Bundesstaaten.

Da das amerikanische Gesellschaftsrecht jedoch zwischen den einzelnen Bundesstaaten variiert, lohnt sich ein genauerer Blick auf deren Rechtslage. Aus unserer Erfahrung heraus sind folgende Bundesstaaten besonders attraktiv für internationale Unternehmer: 

Für mehr Infos klicken Sie bitte auf den entsprechenden Bundesstaat

Rechtsform

Grundsätzlich unterscheidet das amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen „Partnerships“ und „Corporations“, wobei es noch eine Reihe von Mischformen wie „Limited Liability Partnerships“, „Limited Partnerships“ oder „Limited Liability Company“ gibt.

US-Corporation

In den meisten Fällen sollte ein ausländischer Unternehmer, der ein US-Unternehmen betreiben will, eine Aktiengesellschaft „Corporation“ nach dem Recht eines US-Staates gründen. Wir empfehlen für ausländische Firmengründer ausdrücklich Oregon, Nevada, Delaware und Florida als Gründungsbundesstaaten.

Die US-Corporation – ähnlich einer AG – ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und bietet folgende Vorteile:

  • begrenzte Haftung der Gesellschafter
  • keine Anforderung an das Mindestkapital (Einschränkung: Das Kapital muss hinsichtlich der Haftungsbeschränkung angemessen = „reasonable“ sein.)
  • Möglichkeit zur Beschränkung auf einen Gesellschafter
  • Wahrung der Anonymität der Gesellschafter
  • weltweit handlungsfähig (Gründung von Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in anderen Ländern möglich)
  • geringere Kosten (geringerer Steuersatz für Unternehmensgewinne, Vorteile bei der Erbschaftssteuer)
  • Erleichterung der Einwanderung in die USA
  • keine US-Buchführungs- und Bilanzierungspflicht bei Firmen in Nevada und Delaware, sofern keine Geschäfte in den USA abgewickelt werden

Limited Liability Company (LLC)

Die Limited Liability Company (LLC) ist eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung, vergleichbar einer deutschen GmbH. Die LLC als Mischform kombiniert die Vorzüge einer „Corporation“ mit den steuerlichen Vorteilen und der administrativen Flexibilität einer „Partnership“.

Sie möchten mehr über diese beiden Rechtsformen erfahren? Einen Vergleich zu den wesentlichen Merkmalen von LLC und US-Corporation finden Sie hier.

Relevante Informationen:

Gestaltungsmöglichkeiten

Die "Corporation & Co. KG

Die Corporation & Co. KG ist eine Mischform aus einer Aktiengesellschaft nach amerikanischen Recht und einer deutschen KG (Kommanditgesellschaft). Steuerliche Aspekte wie die Besteuerung als Personengesellschaft ebenso wie organisatorische Gründe (Privatentnahmen sind erlaubt) können ausschlaggebend sein, sich für diese Rechtsform zu entscheiden. Weiterführende Information zur Corporation & Co. KG

Die "anonyme Holding" als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Die Lösung für den z.B. auf  Unpfändbarkeit bedachten Unternehmer, der für das operative Geschäft nicht auf ausländische Rechtsformen zurückgreifen will, bietet hier die Kombination einer amerikanischen Rechtsform (z.B. Corp. oder LLC) mit einer deutschen Rechtsform.

Der Einsatz der US-Gesellschaft ist auf Dauer sehr kosteneffizient und unbürokratisch; denn die US-Holding (Corp. oder LLC) verfügt über keinen eigenen Geschäftsbetrieb.

Daher gilt folgendes:

  • Kein deutscher Handelsregistereintrag nötig
  • Keine IHK-Mitgliedspflicht
  • Keine Bilanzveröffentlichungen im Bundesanzeige

Auf diese Weise geben Sie, ohne auf den Einsatz Dritter (Treuhänder, Familienangehörige) angewiesen zu sein, Ihrem geschäftlichen Neustart einen sicheren Rahmen – auch z.B. während oder nach einem Privatinsolvenzverfahren. Im Ergebnis sind auch die Geschäftsanteile der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) für Ihre Gläubiger nicht pfändbar; denn sie befinden sich im Eigentum der US-Gesellschaft. Diese wird aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung nicht Ihrem Vermögen zugerechnet, ist also in einem Vermögensverzeichnis auch nicht anzugeben.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Sie von Beginn an bei der Gründung Ihrer US-Gesellschaft und stellen unsere Leistungen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt zusammen. Unser Portfolio umfasst dabei:

Juristische Firmengründung in den USA

  • Namensrecherche
  • Erstellung der Satzung (Articles of Incorporation)
  • Erledigung aller juristischen Formalitäten inklusive Aufbereitung der Statuten der Corporation (Bylaws), Beschlüsse und Protokolle der ersten Aufsichtsratssitzung zur Ernennung des Bevollmächtigten der Corporation
  • Eintragung ins Handelsregister des Bundesstaates
  • staatliche Gründungsbescheinigung „Certificate of Incorporation“
  • Zahlung aller staatlichen Gebühren
  • Firmensiegel
  • Übergabe alle unternehmensrelevanten Unterlagen inklusive Aktienzertifikate in einem Corporate Kit

Weitere Leistungen für den Geschäftsaufbau in den USA

  • Stellung des Firmensitzes (Registered Office, keine Postfach-Adressen) zusammen mit einem Registered Agent
  • Ausstellung einer staatlichen Apostille (Internationale Oberbeglaubigung)
  • Aufstellung der erforderlichen amtlichen Jahresberichte (Annual Reports)
  • Treuhandservice (Stellung der Boards of Directors)
  • Beantragung der US-Steuernummer (US Tax Identification Number des IRS)
  • Büro (Virtual Office) inklusive Telefonservice und Postweiterleitung
  • Beantragung eines US-Firmenkontos bei einer der großen Geschäftsbanken mit Kreditkarte und Onlinebanking
  • Aufbau/ Herstellung von Kontakten zu Immigrations-Anwälten in den USA (wenn zusätzlich zur Firmengründung in den USA noch eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die Vereinigten Staaten benötigt wird)

Weitere Leistungen bei internationaler Geschäftstätigkeit (insbesondere in Deutschland und der EU)

  • Beantragung eines EU-Firmenkontos inklusive Bankkarte und Onlinebanking
  • Beantragung eines Firmenkontos in Deutschland inklusive Bankkarte und Onlinebanking
  • Anmeldung der US-Gesellschaft als Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister

Sie möchten Ihre US-Gesellschaft unverzüglich gründen? Dann nehmen Sie unseren 48-Stunden-Express für die Firmengründung in Anspruch und informieren sich über unsere US Vorratsgesellschaften.

Kosten, Bestellung & Anfrage

Eine Firmengründung in den USA bieten wir, abhängig vom gewünschten US-Bundesstaat und der gewählten Rechtsform, zu einem einmaligen Gründungspreis von 850,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.) an.

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Wenn Sie unverzüglich starten möchten und eine sofort einsatzbereite Gesellschaft benötigen, nehmen Sie unseren 48-Stunden-Express-Service in Anspruch und informieren sich über unsere bereits gegründeten US-Vorratsgesellschaften (Corporation oder Limited Liability Company).

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