Corporation & Co. KG – die kostengünstige Alternative zur GmbH & Co. KG
In bestimmten Fällen ist es unumgänglich, mit einer deutschen Rechtsform am Markt zu agieren. Um dennoch nicht auf die Vorteile einer ausländischen Rechtsform verzichten zu müssen, bietet sich eine Kommanditgesellschaft an, bei der die US-Corporation als Komplementär und damit Vollhafter fungiert. Die KG wird ins deutsche Handelsregister eingetragen und ist somit eine vollwertige deutsche Rechtsform.