Firmengründung in Bulgarien
Bulgarien ist seit dem 1. Januar 2007 Vollmitglied der Europäischen Union (EU) und nimmt am freien Warenverkehr, an der Personenfreizügigkeit, an Dienstleistungen und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten hat Bulgarien sehr niedrige Unternehmenssteuersätze.
Der Wirtschaftsstandort Bulgarien ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen sehr geeignet, um Outsourcing- Potentiale zu nutzen. Die Auslagerung von Geschäftsprozessen liegt im Trend und Bulgarien belegt nach Angaben des bulgarischen Vizeministers für Wirtschaft den 2. Platz in Europa im Puncto Outsourcing. Die Möglichkeiten sind vielseitig egal ob es sich um Dienstleistungen oder um das produzierendes Gewerbe handelt.
Geringere Lohnkosten
Lohnkosten spielen immer eine entscheidende Rolle bei der Standortwahl eines Unternehmens. In Bulgarien gibt es zwar einen vorgeschriebenen Mindestlohn doch ist dieser im Vergleich zur gesamten Europäischen Union der niedrigste. Der durchschnittliche Mindestlohn in Bulgarien liegt bei 1,57 Euro die Stunde. (Stand Januar 2018, Quelle: Eurostat)
Die von uns empfohlene Unternehmensform ist die GmbH /OOD, EOOD/.
Ihre Besonderheiten sind:
- Ein oder mehrere Gesellschafter erlaubt
- Der einzige Gesellschafter kann der alleinige Geschäftsführer des Unternehmens sein
- Es liegt keine Anforderung für das Vorhandensein von einem bulgarischen Gesellschafter oder Geschäftsführer oder Sekretär etc. vor
- Keine jährlichen Gebühren für die Führung der Eintragung des Unternehmens
- Die Gesellschafter haften für die Schulden des Unternehmens nicht