Gründung einer Private Limited Company in Singapur

Ihre Vorteile

Mindestkapital

Bei der Gründung gibt es keine Stammkapitaleinzahlungspflicht, es ist damit nicht zwingend notwendig, Kapital zu hinterlegen.

Steuervorteile

Vor Ort herrscht ein liberales Steuersystem. Auslandsgeschäfte, Erträge aus dem Ausland (Offshore-Tätigkeiten), sind vollkommen steuerfrei. Singapur ist auf keiner schwarzen Liste für „Steueroasen“ gelistet. Ein interessanter Aspekt: Gewinnausschüttungen, wie z.B. Dividenden, sind in Singapur generell steuerfrei. Eine Kapitalertragssteuer ist im Steuersystem ebenfalls nicht vorgesehen.

Diskretion

Singapur verfügt über ein strenges und gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis. Die Umsetzung des "Common Report Standarts" erfolgt ab September 2018.

Rahmenbedingungen

Man findet eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur vor Ort, gekoppelt mit einer florierenden Wirtschaft. Singapur ist das sogenannte „Tor“ zu Südostasien.

Steuern in Singapur

Singapur lässt auf den ersten Blick nicht das klassische Steuerparadies vermuten. Jedoch kann der Inselstaat mit seinem einfachen Steuersystem und niedrigen Steuern für Offshore-Unternehmen überzeugen. Denn das Steuersystem ist sowohl für juristische Personen als auch für natürliche Personen sehr interessant. Besonders für international tätige Unternehmen enthält das Steuersystem einen wichtigen Aspekt, denn Erträge aus dem Ausland werden nicht versteuert. Die Einkommensteuer wird auf die Nettogewinne angewandt, die die direkt in Singapur erwirtschaftet werden. Ausländische Erträge sind hiervon nur betroffen, sofern diese nach Singapur überwiesen werden. Gewinnausschüttungen sind generell steuerfrei und eine Kapitalertragssteuer ist im Steuersystem von Singapur ebenfalls nicht vorgesehen. Bei der Unternehmenssteuer beträgt der Steuersatz 17% (Höchststeuersatz) und wird ab einem Ertrag von SGD 300.000,00 angewendet. Erträge, die diesen Wert nicht erreichen, werden dann entsprechend geringer besteuert.

Wichtig für Sie zu wissen: Singapur sieht in den ersten drei Jahren eines Unternehmens eine Steuerbefreiung vor! “Die ersten SGD 100.000,00 an Ertrag (Gewinn) werden jeweils von der Steuer befreit.”

„Private Limited Company“ in Singapur

Die Private Limited Company in Singapur ist vergleichbar mit einer deutschen GmbH, wobei keine Kapitaleinzahlungspflicht auf das Haftungskapital besteht. Das Mindestkapital wird bereits ab SGD 1.- festgelegt.

Damit die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden, verlangt Singapur mindestens 1 Person mit einem Wohnsitz vor Ort, die auch gleichzeitig das Amt des Direktors wahrnimmt. Als weitere Direktoren können dann auch ausländische Personen tätig sein. Es müssen mindestens ein registrierter Aktionär und ein Aktienzertifikat ausgestellt sein. Aktien haben keinen Nennwert und nur Namensaktien sind erlaubt. Das Gesetz schreibt vor, dass mindestens ein Direktor und ein Company Secretary in Singapur leben und über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Außerdem bestehen eine Buchführungspflicht sowie eine jährlich externe Revisionspflicht. Eine jährliche Generalversammlung ist grundsätzlich ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Preise & Anfrage

Wir unterstützen Sie bei der Erschließung des südostasiatischen Marktes und bieten Ihnen eine komplette Firmengründung in Singapur zu folgenden Konditionen:

  • Gründungskosten: 4.200,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)
  • jährliche Kosten inkl. Domiziladresse in Singapur, Stellung des 1. Directors & Company Secretary: 8.000,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

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