Zur Errichtung einer AG ist ein Mindestkapital von 100.000 CHF (ca. 62.000 EUR) erforderlich. Davon müssen bei Gründung der Gesellschaft mindestens 20% des Nennwertes je Aktie, aber insgesamt mindestens 50.000,00 CHF entweder in Form einer Bar- oder einer Sacheinlage sichergestellt sein. Nach erfolgter Gründung (Eintragung im Handelsregister) kann im Sinne der Gesellschaft über das einbezahlte Kapital verfügt werden.
Seit 1.1.2008 ist für die Gründung nur noch ein Gesellschafter notwendig. Die Verteilung der Aktien unter den Gesellschaftern ist frei gestaltbar. Bei der Gründung muss ein Verwaltungsrat bestimmt werden, der aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Mindestens ein Verwaltungsrat oder Direktor muss in der Schweiz wohnhaft sein.
Sind mehr als zehn Vollzeitstellen vorgesehen, muss die Aktiengesellschaft bereits bei der Gründung über eine Revisionsstelle verfügen, die die Jahresrechnung und die zu grunde liegende Buchhaltung mit den entsprechenden Belegen auf Wahrheit und Klarheit zu prüfen hat.
Die Gründung der Gesellschaft muss öffentlich beurkundet werden. Bis zur Eintragung im Handelsregister ist mit einer Frist von 10 Tagen seit der Gründung zu rechnen.
Die Steuersätze hängen davon ab, wo Sie Ihre Firma gründen. So liegen beispielsweise in Zug und Fribourg die Steuersätze einiger Firmen beim zulässigen Minimum von 8,5% des Nettoprofits. Für Aktiengesellschaften raten wir Ihnen daher zu einer Gründung in Zug.
Die weiteren Vorteile der AG bestehen in der Anonymität der Investoren, der nicht erforderlichen Publizitätspflicht, der beschränkten Haftung und der einfachen Übertragbarkeit der Anteile.