Vorratsgesellschaft
Ob Neugründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung – mit einer Vorratsgesellschaft der e|m|s Unternehmensberatung können Sie sofort starten.
Als Vorratsgesellschaften werden Firmen bezeichnet, die bereits gegründet wurden, jedoch bisher noch keine aktive Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Das stellt gleichzeitig auch den Hauptunterschied zur Mantelgesellschaft dar, einer derzeit nur inaktiven Gesellschaften mit früheren Geschäftstätigkeiten.
Die Vorratsgesellschaft ist bereits ins Handelsregister eingetragen und kann wenige Tage alt sein, jedoch auch mehrere Jahre. Binnen 24 Stunden können Sie die Gesellschaft übernehmen und sind sofort geschäftlich handlungsfähig.
Nach Übernahme können Sie den Firmennamen, den Zweck und falls gewünscht auch den Firmensitz ändern. Da wir grundsätzlich einen neutralen Firmenzweck verwenden, der verschiedenste Tätigkeiten erlaubt, ist dies jedoch keine Notwendigkeit.