Firmengründung auf Malta

Vorteile einer Limited auf Malta

Doppelbesteuerungsabkommen

Malta hat ein ständig wachsendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen

Steuersatz

Das Schachtelprivileg erlaubt maltesischen Holding-Gesellschaften einen 0% Steuersatz auf bezogene Einkünfte

Steuerrückerstattungen

Ein beträchtlicher Teil der erhobenen maltesischen Steuer kann über Steuerrückerstattungen eingefordert werden

Quellensteuer

Malta erhebt keine Quellensteuer auf die Zahlung von Zinsen, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Übertragung von Anteilen

Die Übertragung von Anteilen durch nichtansässige Personen ist im Allgemeinen von Kapitalertragssteuer und Abgaben befreit

Bestimmungen

Malta hat keine Hinzurechnungsbesteuerungs- (CFC), kurze Kapitaldecke- oder Transferpreissetzungsbestimmungen

Mindestgrundkapital

Für die Gesellschaftsgründung ist ein genehmigtes und ausgegebenes Mindestgrundkapital von 1.200,--EUR erforderlich,  von dem nur  20% einbezahlt sein müssen

Steuern in Malta

Malta besitzt, vor allem für Unternehmer und Unternehmen, ein sehr attraktives Steuersystem. Der effektive Körperschaftsteuersatz beträgt 5 %. Während der reguläre Körperschaftsteuersatz 35 % beträgt, würden einem ausländischen Aktionär (zum Beispiel eine US-Gesellschaft) 80 % dieses Betrages erstattet. Das Ergebnis ist ein äußerst attraktiver endgültiger Satz von 5 %.

Bei Holdinggesellschaften ist es in manchen Fällen möglich, dass der komplette Steuerbetrag erstattet wird. Auf Malta gibt es die Möglichkeit, dass Firmen Steuergutschriften auf Investitionen und Lohnkosten erhalten. Diese Bedingungen machen Malta zu einem attraktiven Investitionsstandort für ausländische Firmen.

Preise & Anfrage

Wir unterstützen Sie bei der Gesellschaftsgründung und bieten Ihnen eine komplette Firmengründung in Malta als "Private Limited Company" an zu folgenden Konditionen:

  • Gründungskosten: 3.850,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)
  • jährliche Kosten: 1.500,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

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