Limited (Ltd.) in England gründen
Sie möchten in Großbritannien investieren und dort eine eigenständige Betriebsstätte aufbauen? Dann bietet die (englische) Limited (Ltd.) interessante Optionen.
Die Limited („Private Company Limited by Shares“) – war in Deutschland bis zum Austritt Großbritanniens aus der EU (BREXIT) nach der GmbH die beliebteste Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften. Als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktienbasis wird die Limited zwar nach englischem Recht in UK gegründet und dort im Gesellschaftsregister (Companies House) eingetragen. Dank ihrer hohen Bekanntheit und Akzeptanz (vor allem in den Common-Wealth-Staaten) stellt die Limited eine attraktive Rechtsform besonders für international agierende Unternehmen dar. Erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie schnell und unkompliziert eine Limited gründen können.
Seit 2021 werden englische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland (sofern sie nicht wegen ihres Gründungsdatums vor dem Brexit Bestandsschutz genießen) rechtlich wie ein Einzelunternehmen (wenn nur ein Gesellschafter) bzw. wie eine Personengesellschaft (wenn mehrere Gesellschafter) behandelt. Entsprechendes gilt für Österreich. Der Nachteil: Die Haftungsbeschränkung entfällt.
Die Gründung einer Limited in England bieten wir im Basis-Paket für nur 375,00 Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.) an.
Infos zum Thema "Limited gründen" stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Unsere detaillierten FAQ zur Gründung einer englischen Limited (Ltd.) finden Sie hier.