Gründung einer Offshore-Firma auf den British Virgin Islands (BVI)

Ihre Vorteile

Kein vorgeschriebenes Mindestkapital

Keine bestimmten Anforderungen zur minimalen oder maximalen Summe des Stammkapitals. Standardkapital: 50.000 US$. Das Kapital ist nicht einzahlungspflichtig. 

Steuervorteile

Gesellschaften auf den BVIs genießen eine komplette Steuerbefreiung bei Einnahmen aus dem Ausland. Nicht-Ortsansässige sind hier ebenfalls nicht dazu verpflichtet, Steuern auf Zinsen, Mieteinnahmen, Lizenzgebühren oder Dividenden zu zahlen.

Haftungsbegrenzung

Es gibt einen Haftungsschutz für die Gesellschafter.

Bürokratie

Auf den BVI herrscht ein minimaler Bürokratieaufwand: keine Bilanzierungspflicht, keine Veröffentlichungspflicht, keine Rechenschaftsberichte, keine Steuerprüfungen, keine Offenlegungen. Ebenso herrscht keine Verpflichtung zur Durchführung von Aktionärsversammlungen.

Diskretion

Es werden keine Devisenkontrollen durchgeführt. Diskretion und Vertraulichkeit werden hier groß geschrieben.

Rahmenbedingungen

Als politisch und wirtschaftlich stabiles Land sind die britischen Jungferninseln ein idealer Offshore-Standort für ausländische Unternehmer.

Offshore-Gesellschaft

Eine Offshore-Gesellschaft auf den British Virgin Islands unterliegt folgenden Regeln:

  • International Business Company (kurz: „IBC“), geregelt vom BVI Business Companies Act 2004
  • Firmensitz auf den Britischen Jungferninseln
  • Bestellung eines Direktors, der jedoch nicht vor Ort ansässig sein muss.
  • Firmenname in jeder Sprache zulässig, solange lateinische Schrift genutzt wird. Bei der Namengebung sind einige Einschränkungen zu beachten, bei denen wir Sie beraten und unterstützen.
  • Autorisiertes Standardkapital in Höhe von 50.000 Aktien als nennwertlose Inhaberaktien, Beschränkung des maximal autorisierten Kapitals auf 50.000 Aktien

Im Hinblick auf das Tätigkeitsfeld einer IBC gibt es folgende Einschränkungen:

  • Es ist nicht gestattet, Tätigkeiten wie Bankgeschäfte, Versicherungen, Rückversicherungen, Fondsverwaltung oder Vermögensverwaltung (es sei denn die Verwaltung des firmeneigenen Vermögens) auszuführen
  • Das Unternehmen darf keine registrierten Büros in den BVI anbieten.
  • Das Unternehmen darf öffentlich keine Werbung/Promotion für den Aktienverkauf machen.

Preise & Anfrage

Sie sind an einer Firmengründung auf den British Virgin Islands (BVI) interessiert? Wir bieten Ihnen die Gründung einer IBC Offshore Gesellschaft auf den British Virgin Islands (BVI) ab einem Preis von 1.549,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.) an. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder nutzen Sie unseren telefonischen Rückruf-Service!

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