Haftungsbegrenzung
Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Haftungsbegrenzungsfunktion. Bei der Ltd. & Co. KG wird diese Aufgabe durch die Limited Company übernommen.
Geringer Kapitalbedarf
Im Gegensatz zur GmbH oder der GmbH & Co. KG ist das Kapital frei wählbar, so dass kein Stammkapital in Höhe von mindestens € 25.000 in bar vorgehalten werden muss. Das erforderliche Kapital bringt der Unternehmer als Kommanditeinlage ein.
Einfache Handhabung
Für Gründung oder Kauf der Ltd. & Co. KG ist es nicht erforderlich, nach Irland zu reisen - alles kann bequem in Deutschland erledigt werden.
Es muss nur eine deutsche, keine irische Bilanz erstellt werden. Steuern werden nur an den deutschen Fiskus gezahlt (gilt nur, wenn die Ltd. eine so genannte "non trading company" ist).
Für Änderungen bei einer GmbH sind oft Beurkundungen durch einen Notar erforderlich - was Zeit und Geld kostet. Wogegen Änderungen bei der Limited Company ohne Notar kostengünstig und einfach per Post erfolgen können.
Einfach erfüllbare Berichtspflichten und geringere Folgekosten der Limited
Die irische Limited Company hat als "non trading company" ausschließlich die Funktion des persönlich haftenden Gesellschafters und damit vereinfachte Berichtspflichten, die von spezialisierten Dienstleistern erbracht werden. Im Vergleich zu einer Komplementär-GmbH sind die jährlichen Folgekosten der Limited Company minimal (ca. 850,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt). Deutsche IHK-Kosten sind oft höher.
Sie möchten weitere Informationen zur Ltd & Co. KG sowie zur irische Limited? Eine Zusammenfassung der häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden Sie hier.