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Company Limited by Guarantee - Irische Stiftungs-Limited

Company Limited by Shares oder einfach Limited, ist in Deutschland die meistbekannteste irische Gesellschaftsform. Statt einer klassischen Limited, gibt es die Möglichkeit eine Limited by Guarantee (auch Stiftungs-Limited genannt) zu gründen. Hier handelt es sich um eine Sonderform, bei der die Geschäftsanteile der Gesellschaft gehören und nicht den Gesellschaftern. Rechtlich gesehen, haben die Geschäftsanteile keinen Vermögenswert und sind somit nicht pfändbar. Die Gesellschaft gehört nicht den Gesellschaftern, sondern sich selbst und der Gewinn wird nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet. Da diese Merkmale einer Stiftung entsprechen, wird diese Form Stiftungs-Limited genannt. Die Limited by Guarantee eignet sich als Holding einer operativer UG oder GmbH oder als eine operative Gesellschaft mit deutscher Zweigniederlassung. Diese Rechtsform wird oft als ein Instrument zur Asset Protection oder als Liquiditätspuffer angewendet, wenn Geldzuflüsse zeitlich verlagert werden sollen.

Der Gesellschaftsvertrag einer Stuiftungs-Limited wird nicht von den Gesellschaftern abgeschlossen, sondern von den Gründungsmitgliedern. Dabei garantiert jedes Mitglied, für ungedeckte Verbindlichkeiten der Stiftungs-Limited bis zu einer bestimmten Höhe zu bürgen, z.B. auch nur 1,00 EUR. Somit kann die Limited als ein Mittel gegen Vollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger dienen, wenn der Gesellschafter als Mitglied einer Stiftungs-Limited auftritt, die einen Geschäftsbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht hält.

Was beachtet werden muss ist, dass eine Limited by Guarantee keinen erzielten Gewinn ausschütten kann, weil es keine gewinnbezugsberechtigten Gesellschafter gibt. Der Gewinn darf für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Dennoch ist das nicht unbedingt negativ für die Gesellschafter. Denn bei einer Gewinnausschüttung können höhere Steuerlasten entstehen. In der Praxis bedeutet das, dass viele Unternehmer, die eine Limited betreiben, versuchen den Gewinn zu minimieren, indem sie ihre Gehalte hoch setzen.

Falls es aber nicht möglich ist, aus rechtlichen Gründen ein hohes Gehalt zu beziehen, erhöht das den Gewinn der Limited. Auch hier entstehen verschiedene Möglichkeiten dies umzugehen. Zum Beispiel kann die Stiftungs-Limited dem Unternehmer regelmäßig langfristige Darlehen gewähren. So kann der Unternehmer Lebensunterhalt beziehen, ohne pfändbares Einkommen zu haben.

Wenn Sie Interesse an der Gründung einer Stiftungs-Limited haben, können Sie uns gerne per Kontaktformular oder auch telefonisch über 0341 467940 erreichen.

 

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