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Firmengründung in Ungarn - Gründung einer ungarischen GmbH Gesellschaft (K.F.T.)

Warum ist es vorteilhaft ein ungarisches Unternehmen zu besitzen?

Die Gründung einer ungarischen Firma bietet zahlreiche Vorteile für ausländische Investoren, darunter 9% Körperschaftssteuersatz und 0% Dividendensteuer. Mit diesen sehr günstigen Konditionen ist Ungarn ein beliebtes Geschäfts- und Investitionsziel für nichtungarische Staatsbürger. Mit unserem professionellen Service nimmt der gesamte Gründungsprozess und die Beantragung der Steuernummer (VAT Nummer) lediglich wenige Tage in Anspruch – im Unterschied zu den schwerwiegenden und langen Gründungsprozessen in Deutschland geht es in Ungarn sehr schnell.

Ausländische Investoren können in 4 verschiedene Unternehmensformen in Ungarn investieren, wobei die KFT (also GmbH) die weitverbreitetste Rechtsform ist:

  • KKT Offene Hadelsgeselschaft: Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft tragen die gemeinsame Haftung bezüglich aller vorhersehbaren und unvorhersehbaren Verpflichtungen des Unternehmens.
  • BT Kommanditgesellschaft: Bei dieser Unternehmensform muss es mindestens zwei Gesellschafter geben, von denen einer, der Komplementär, unbeschränkt für die Verpflichtungen der Gesellschaft haftet.
  • RT Aktiengesellschaft: Diese Art von Unternehmen ist die am strengsten regulierte Unternehmensform und ist besonders für größere Gesellschaften mit mehreren Investoren geeignet, kann aber auch als Einmanngesellschaft gegründet werden. Der Vorstand muss aus mindestens 3 und darf aus höchstens 11 Mitglieder bestehen. Die Aktionäre einer RT können auch einen Geschäftsführer anstatt eines Vorstands bestellen.
  • KFT Gesellschaft mit beschränkter Haltung

Anders als bei einer Aktiengesellschaft ist diese Form des Unternehmens nicht öffentlich. Sie ist die beliebteste Form für ausländische Investoren. Sie ist geeignet, die Zusammenarbeit einer kleineren Anzahl von Gesellschaftern zu koordinieren, wobei die Gesellschafter an der täglichen Arbeit des Unternehmens aktiv teilnehmen.

Eine GmbH kann auch als eine Einmanngesellschaft gegründet werden. Die Gesellschafter haben beschränkte Haftung, das heißt, dass sie unter normalen Umständen für die Verpflichtungen des Unternehmens nicht haften. Das Mindestkapital für die Gründung einer KFT ist 3 Mill. HUF.

Um eine Partnerschaft in Ungarn zu gründen, sind mindestens zwei Mitglieder erforderlich. Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften können auch von nur einer Person gegründet werden.

Wenn auch Sie Interesse an einer Firmengründung in Ungarn haben, dann melden Sie sich bei uns - wir beraten Sie sehr gern!

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