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Was Sie über die amerikanische Limited (LLC) wissen sollten
Die US-Limited – ihre exakte Bezeichnung lautet „Limited Liability Company“, kurz „LLC“ – wird als Rechtsform in den USA in erheblichem Umfang genutzt. Gründe der Beliebtheit sind in erster Linie die zivilrechtliche Flexibilität in der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung und die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Als Vorteil wird auch gewertet, dass die LLC für Besteuerungszwecke regelmäßig als Personengesellschaft behandelt werden kann. Dadurch lässt sich die dem klassischen Körperschaftsteuersystem der USA innewohnende wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne vermeiden; außerdem können Verluste der Gesellschaft durch die Gesellschafter verwertet werden. Die LLC wird von kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch bei der Gestaltung von Konzernstrukturen eingesetzt und ist nicht zuletzt gerade für den ausländischen Investor ein beliebtes und flexibles Investitionsvehikel. Tätigkeiten in bestimmten Geschäftszweigen – z. B. das Bank- und Versicherungsgeschäft – dürfen nicht in der Rechtsform der LLC ausgeübt werden.
Die Delaware-LLC
Delaware hinterlässt bei allen amerikanischen Staaten bei der Firmengründung die wenigsten bleibenden Merkmale und bietet ein Höchstmaß an Diskretion und Anonymität. Normalerweise ist hier weder ein Treuhänder für den Director, noch für den Gesellschafter als Eigentümer erforderlich, da über die Gründer keinerlei Informationen veröffentlicht werden. Wir tragen die Gesellschaft in der Regel innerhalb von 48 Stunden für Sie ein.
Rechtsfähigkeit einer US-LLC in Deutschland
Seit dem deutsch-amerikanischen Freundschaftsabkommen aus dem Jahr 1954 werden sie in Deutschland als uneingeschränkt rechtsfähig anerkannt. Übrigens: Anders als englische Limiteds müssen US-LLC's mit deutscher Zweigniederlassung keine Bilanzen beim Bundesanzeiger einreichen (§ 325a HGB).
Das Stammkapital der LLC
Die Members können sich bei Gründung der LLC zur Bezahlung eines bestimmten Geldbetrages (Contribution) an die LLC verpflichten – müssen dies aber nicht.
In der Praxis verfügt der Großteil der neu gegründeten LLC‘s über kein Kapital. Wie auch bei der englischen Limited üblich, werden etwaige Kosten für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs über ein Darlehen der Gesellschafter finanziert. Vorteil: Hat die LLC genug verdient, kann sie das Darlehen an die Gesellschafter zurückzahlen. Das schont die Liquidität auf Gesellschafterebene und ist – bis auf etwaige Zinsen – steuerneutral.
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